Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Prüfbetrieb in Bremen +49 1578 2587240
Sicherheitsbeleuchtung HB

Sicherheitsbeleuchtung Prüfung Bremen

Sicherheits- und Notbeleuchtung in Bremen prüfen lassen

Beschreiben Sie Anlagenart, Anzahl Leuchten und benötigte Leistung. So kann Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen vorbereitet werden.

  • Prüfung gemäß DIN VDE 0100-718 und DIN EN 50172
  • Mögliche Vermittlung an geprüfte Fachbetriebe und Sachkundige
  • Anfrage für Funktionsprüfung, Fristverlängerung und Wiederholungsprüfung

Prüfung, Wartung, Reparatur, Funktionsprüfung und Wiederholungsprüfung sind unterschiedliche Leistungen und können unterschiedliche Qualifikationen erfordern.

Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.

Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüf-, Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen aus. Vermittlungsplattform mit Sitz in Radolfzell. Kein eigener ausführender Prüfbetrieb in Bremen.

Sicherheitsbeleuchtung-Prüfung anfragen

Wenige Angaben genügen für eine erste Zuordnung.

Mit dem Absenden entsteht noch kein Vertrag über Prüfung, Wartung oder Reparatur. Daraus entsteht noch keine Zusage und kein Vertrag über die Ausführung.

Prüf-Check: Welche Prüfung ist fällig?

Jede Leistung erfordert eine andere Qualifikation. Klären Sie, was Ihre Anlage benötigt.

1

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage vor der ersten Inbetriebnahme. Umfasst Besichtigung, Erprobung und Messung aller sicherheitsrelevanten Komponenten. Nur durch Elektrofachkraft.

2

Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-718

Regelmäßige Prüfung im festgelegten Turnus – in der Regel jährlich. Dokumentation im Prüfbuch. Durch Elektrofachkraft oder zur Prüfung befähigte Person.

3

Funktionsprüfung gemäß DIN EN 50172

Tägliche, wöchentliche oder monatliche Funktionsprüfung. Prüft Betriebsbereitschaft der Leuchten. Je nach Umfang durch eingewiesene Person oder Elektrofachkraft.

4

Batterieprüfung und Anlagenwartung

Prüfung der Batteriekapazität bei Einzelbatterieleuchten und Zentralbatterieanlagen. Austausch defekter Akkus. Dokumentation der Messwerte.

5

Störungsbeseitigung und Reparatur

Bei Ausfall, Fehlermeldung oder Störung vermitteln wir schnellstmöglich einen geeigneten Fachbetrieb.

Die Prüffristen und -intervalle müssen für die konkrete Anlage ermittelt werden. Erstprüfung, Wiederholungsprüfung und Funktionsprüfung sind unterschiedliche Leistungen und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Prüfungen im Vergleich

Drei zentrale Prüfungen – unterschiedliche Ziele, unterschiedliche Qualifikationen.

Funktionsprüfung

  • Kurzprüfung nach DIN EN 50172
  • Überprüfung der Betriebsbereitschaft
  • Kontrolle der Ladeanzeige
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Durch eingewiesene Person möglich

Erstprüfung

  • Nach DIN VDE 0100-600
  • Vor erster Inbetriebnahme
  • Besichtigung, Erprobung, Messung
  • Umfassende Dokumentation
  • Nur durch Elektrofachkraft

Typische Gebäude mit Sicherheitsbeleuchtung

🏢 Büro

Arbeitsstätten mit mehreren Geschossen. Wiederholungsprüfung jährlich, Funktionsprüfung monatlich. Rettungszeichenleuchten in allen Fluren.

🏭 Industrie

Produktionshallen mit Sicherheitsleuchten für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Erhöhte Anforderungen nach BetrSichV.

🛒 Handel

Verkaufsstätten mit hohem Publikumsverkehr. Fluchtwegbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten gesetzlich vorgeschrieben.

🏨 Hotel

Beherbergungsstätten mit Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung in Fluren, Treppenhäusern und Versammlungsräumen.

🏥 Krankenhaus

Erhöhte Anforderungen nach Bauordnung und BetrSichV. Sicherheitsbeleuchtung für OP-Bereich und Intensivstationen.

🏫 Schule

Fluchtwegbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten in allen Schulgebäuden gesetzlich vorgeschrieben.

🅿️ Parkhaus

Geschlossene Parkhäuser und Tiefgaragen benötigen Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege und Rettungszeichen.

🏠 Wohngebäude

Mehrgeschossige Wohngebäude mit notwendigen Treppenräumen. Fluchtwegbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten.

So funktioniert es

Wir nehmen Anfragen zur Prüfung, Wartung und Reparatur von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Bremen entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen möglich ist.

1

Anlage & Leistung beschreiben

Anlagenart, Anzahl Leuchten und gewünschte Prüfleistung angeben.

2

Angaben administrativ prüfen

Wir prüfen, ob die Angaben vollständig und zuordenbar sind.

3

Qualifikation zuordnen

Wiederholungsprüfung erfordert Elektrofachkraft, Funktionsprüfung eingewiesene Person.

4

Mögliche Vermittlung

Bei Eignung Weiterleitung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen.

5

Angebot & Termin direkt

Angebot und Terminvereinbarung direkt mit dem beauftragten Betrieb.

6

Ausführung & Dokumentation

Durchführung und Dokumentation durch den Auftragnehmer.

7

Prüfnachweis separat

Prüfplakette und Prüfnachweis dokumentieren die erfolgte Prüfung.

Voraussetzungen und Unterlagen für die Prüfung

  • Anlagenart und Leuchtenanzahl
  • Batteriesystem (Einzel-/Zentralbatterie)
  • Letztes Prüfprotokoll
  • Prüfbuch und Dokumentation
  • Schaltplan der Anlage
  • Zugänglichkeit aller Leuchten
  • Selbstprüfeinrichtung vorhanden?
  • Bekannte Störungen oder Ausfälle
  • Anzahl Stockwerke und Gebäudeart
  • Mehrere Standorte?
  • Gewünschte Prüfleistung
  • Verantwortliche Kontaktperson

Häufige Fragen zur Sicherheitsbeleuchtungs-Prüfung

Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, geschlossene Parkhäuser und mehrgeschossige Wohngebäude benötigen in der Regel eine Sicherheitsbeleuchtung. Die genaue Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der BetrSichV.

Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel jährlich durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. Zusätzlich sind regelmäßige Funktionsprüfungen erforderlich – je nach Anforderung täglich, wöchentlich oder monatlich. Die genauen Fristen sind in der DIN VDE 0100-718, der DIN EN 50172 und den jeweiligen Herstellerangaben festgelegt.

Die Wiederholungsprüfung umfasst die Besichtigung aller Komponenten, die Erprobung der Leuchten im Netz- und Batteriebetrieb, die Messung der Beleuchtungsstärke, die Prüfung der Schaltungs- und Überwachungseinrichtungen sowie die vollständige Dokumentation der Ergebnisse im Prüfbuch.

Die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-718 darf nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die regelmäßige Funktionsprüfung kann durch eine eingewiesene Person erfolgen. Für bestimmte Prüfungen ist ein Sachkundiger erforderlich.

Die Funktionsprüfung ist eine Kurzprüfung der Betriebsbereitschaft (z.B. Kontrolle der Ladeanzeige, kurze Umschaltung auf Batteriebetrieb). Die Wiederholungsprüfung ist eine umfassende Prüfung mit Messung, Dokumentation und Bewertung des Anlagenzustands.

Das Prüfbuch dokumentiert alle Prüfungen, Wartungen, Reparaturen, Batteriewechsel und besonderen Vorkommnisse. Es muss aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Stelle vorgelegt werden können. Typische Inhalte: Datum, Prüfumfang, Ergebnisse, Mängel, durchführende Person und Unterschrift.

Sicherheitsbeleuchtung-Prüfung in Bremen anfragen

Anlagenart, Anzahl Leuchten und benötigte Prüfleistung beschreiben und mögliche Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen prüfen lassen.

Prüfung anfragen

Oder telefonisch: +49 1578 2587240

Wichtiger Hinweis: Die Prüfung, Wartung, Reparatur, Instandhaltung und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüf-, Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten aus. Diese Website ist keine offizielle Informationsstelle der Freien Hansestadt Bremen.